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Flugplatzbetrieb ohne Anwesenheit des Flugplatzbetriebsleiters (§ 2a ZFBO)

Betriebszeiten SA, SO und Feiertage:

Tel. LOGG Turm (09:00 LOC - 19:00): 03327/2344 

Für An- und Abflüge ohne anwesenden Betriebsleiter ist folgendes Procedure zu befolgen:

1. PPR-Antrag (Formular) verpflichtend

    mind. 24 Stunden vor geplanter Flugbewegung

2. Procedures

  • Der verantwortliche Pilot hat sich vor An- bzw. Abflug von der Betriebsbereitschaft der Bewegungsflächen sowie der Hindernisfreiheit des Schutzbereiches zu überzeugen.

  • Die An- und Abflugverfahren sind in luftfahrtüblicher Weise veröffentlicht und einzuhalten.

  • Die verwendeten Flugzeuge müssen mit Notsendern (ELT, PLB) ausgestattet sein.

  • Der verantwortliche Pilot hat beim Anflug und Abflug auf der Frequenz 123.205 MHz Positionsmeldungen (Blindübertragung) beim Überfliegen der Pflichtmeldepunkte sowie beim Einflug in die Platzrunde abzugeben.

  • Transponder bzw. Flarm dürfen während des Fluges nicht ausgeschaltet werden.

  • Die Betankung eines Flugzeuges ist nur unter Aufsicht einer autorisierten Person zulässig.

  • Bei Erfordernissen von grenzpolizeilichen Maßnahmen (Passkontrolle) und zollrechtlichen Verfahren ist eine Landung oder ein Abflug ohne anwesenden Betriebsleiter nicht möglich.

  • Schulflüge ohne Lehrer sind nicht möglich.

  • Die Aufgabe eines Flugplanes wird empfohlen.

  • Der Flug darf vor Erteilung einer Genehmigung eines externen Betriebsleiters nicht durchgeführt werden

3. Bezahlung

  • der Landegebühr mit Bargeld im Kuvert - Briefkasten Turmeingang

  • der Landegebühr Überweisung laut Rechnung

​Hinweis: Vor 09:00 LOC und nach 19:00 LOC sind keine Starts und Landungen erlaubt

Notice  : Before 09:00 LOC and after 19:00 LOC are no Take-Off's and Landings allowed

Blaue Himmel
Blaue Himmel
Flugzeug über den Wolken

PPR Anfrage

Mit Absenden des Formulars Bestätigt der Pilot sich an das An- und Abflugverfahren zu halten sowie auf eigene Gefahr den Flugplatz zu benützen und Bestätigt den Flugplatzhalter und Betriebsleiter in allen Fällen Schad- und Klaglos zu halten. Die Landegebühr ist nach erfolgreicher Landung zu bezahlen. Zudem stimmt der Pilot zu, dass die Daten gemäß DSGVO-Bestimmungen mit Absenden des Formulares gespeichert werden.

Vielen Dank für das Einreichen!

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